16th April 2008

Fünf Monate Haft auf Bewährung

Am 19. Mai 2006, hat A. M., aus Siete Aguas (Valencia) ihren Hund mit einem Besenstiel erschlagen und danach gewürgt, was schleißlich den Tod des Tieres verursacht hat.
Der tote Hund wurde daraufhin in einer Tasche auf einem Feld der Ortschaft entsorgt.
Nun wurde Recht gesprochen, dank Zeugenaussagen konnte die Tierquälerin ermittelt und verurteilt werden.
In der Provinz Valencia ist dies die erste Gefängnistrafe wegen Misshandlung von Tieren.
Die Verurteilte aus Siete Aguas (Valencia) gab die Vergehen zu und zeigte Reue.
Sie wird nicht ins Gefängnis eingewiesen, weil sie ohne Vorstrafen ist.
Alejandro Estrems, Rechtsanwalt der S.V.P.A. ist zufrieden über das Gerichtsurteil.

Quelle

Mittwoch, April 16th, 2008, 22:43 | Allgemein | kommentieren | Trackback

Kommentar zu “Fünf Monate Haft auf Bewährung”

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  1. 1 18. April 2008, Jeannette schreibt:

    Endlich mal ein Präzedentsfall!!!!
    Endlich, es wird Zeit!

    So lange kämpft Ihr schon für diese armen Geschöpfe, für ihr Recht auf ein würdevolles und geliebtes Leben. Macht weiter und hört nicht auf! Jegliche Schandtaten gegenüber unseren Mitgeschöpfen darf nicht ungesühnt bleiben.
    Was geht in solchen „Menschen“ bloß vor, wie kaltblütig muß jemand sein, um solche Quälereien und Mord durchzuführen?!

    Auch wenn die Gefängnisstrafe nicht angetreten wurde, so ist es doch ein großer Fortschritt für die Tierrechtler in diesem Land. Mögen jetzt noch viele Urteile folgen und härterer Strafen. Der erste Schritt ist dank Euch und den Mitarbeitern vor Ort geschafft!!!

    Ein großen Dank an Euch, dass Ihr die Unschuldigen nicht aufgebt und Eure Stimme für sie erhebt!!!

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