Fünf Monate Haft auf Bewährung
Am 19. Mai 2006, hat A. M., aus Siete Aguas (Valencia) ihren Hund mit einem Besenstiel erschlagen und danach gewürgt, was schleißlich den Tod des Tieres verursacht hat.
Der tote Hund wurde daraufhin in einer Tasche auf einem Feld der Ortschaft entsorgt.
Nun wurde Recht gesprochen, dank Zeugenaussagen konnte die Tierquälerin ermittelt und verurteilt werden.
In der Provinz Valencia ist dies die erste Gefängnistrafe wegen Misshandlung von Tieren.
Die Verurteilte aus Siete Aguas (Valencia) gab die Vergehen zu und zeigte Reue.
Sie wird nicht ins Gefängnis eingewiesen, weil sie ohne Vorstrafen ist.
Alejandro Estrems, Rechtsanwalt der S.V.P.A. ist zufrieden über das Gerichtsurteil.