Acht Monate Gefängnis wegen Misshandlung mit Todesfolge
Das Gericht von Pontoverde / Gallizien, hat einen Tierquäler zu einer Gefängnisstrafe von acht Monaten verurteilt, auch darf er zwei Jahre lang keinen Beruf ausüben oder Handel betreiben, der mit Tieren zu tun hat.
Der Täter hat seinen Hund mit einem Knüppel zu Tode geprügelt, weil dieser seine Notdurf an einem vom Hundebesitzer unerwünschten Platz verrichtete.
Auch wollte er den im sterben liegenden Hund lebendig begraben, was seine Lebensgefährtin aber verhinderte. Daraufhin hat er den Hund schließlich mit mehreren Schlägen mit der Rückseite eines Beils getötet und dann begraben.
Die Lebensgefährtin hat jemanden von der schrecklichen Tat erzählt, diese Zeugin hat dann vor Gericht ausgesagt.
Das Gericht hat die Tat als grausam und verachtenswert verurteilt.
Quelle: JURISEVILLA