4th Januar 2010

Spanische Rechtsprechung, von Gerechtigkeit keine Spur

In Malaga wurde eine Frau die regelmäßig Tauben füttert, vom Rathaus von Malaga zu einer Geldstrafe von 3750 € verurteilt. Da sie nicht zum ersten mal sanktioniert wurde, ist die Strafe dermaßen hoch. Araceli González, Abgeordnete des Umweltministeriums, hält diese hohe Strafe für gerechtfertigt, „…wir können die unbürgerliche Einstellung nicht erlauben und erst recht nicht, wenn es sich um Wiederholungstäter handelt…“

Auch vier Hundehalter, deren Nachbarn sich durch das Gebell gestört gefühlt haben, mussten tief in die Tasche greifen, sie wurden zu Geldbußen zwischen 500 € bis 1250 € verurteilt.
16 Personen, welche die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht beseitigt haben, kam dies ebenfalls teuer zu stehen, sie müssen zwischen 75 € und 500 € bezahlen.

Quelle: 20minutos.es

Und Tierquäler? Wie, wenn überhaupt, werden sie veruteilt?

Übrigens ist die Stierkampfanhängerin Araceli González diejenige, deren Abteilung einen kostenlosen Stierkampf-Führer herausgegeben hat. Von der 2. Auflage dieser in Farbe gedruckten Zeitschrift wurden 18 000 Exemplare gedruckt, selbstverständlich finanziert mit öffentlichen Geldern……

Montag, Januar 4th, 2010, 23:59 | Allgemein | kommentieren | Trackback

Kommentar zu “Spanische Rechtsprechung, von Gerechtigkeit keine Spur”

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  1. 1 14. Oktober 2012, A.Wolly schreibt:

    In Spanien wird das Techt mit der Giesskanne verteilt. Ich für meinen Teil habe viel zu lange in dieser Bananenrepublik gelebt.
    Wr seinen Hund im Auto nicht anschnallt bekommt eine Strafe und die Stierquäler werden wie Helden gefeiert. Geht es noch shizophrener?

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