30th Mai 2012

Der Welpenmörder von Badajoz legt Berufung ein!

Der Anwalt des Welpenmörders von Badajoz glaubt, dass es keine objektiven Beweise für die Schuld seines Mandaten gibt und geht in Berufung. Nicolás Buiga Bueno, wurde vor kurzem schuldig gesprochen, im Oktober 2009 zwei Welpen grausam verstümmelt zu haben und zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Ferner muss er die Tierarztkosten von 3.285,20 € begleichen. Des Weiteren darf der Verurteilte für vier Jahre und drei Monate weder einen Beruf der mit Tieren zu tun hat ausüben noch mit ihnen Handel betreiben.

Der Anwalt Eugenio Barahona erklärte am Montag gegenüer der spanischen Tageszeitung El Periódico Extremadura , dass das Gerichtsurteil sich dauf den Vorsatz des Angeklagten stützt, die psychischen Probleme seines Klienten aber möglicherweise einen Freispruch rechtfertigen. Ferner kritisiert er, dass es keine direkten Beweise für die Tat gibt und Nicolás Buiga Bueno nur aus Angst vor der Guardia Civil, sich schuldig bekannt hat. Auch hält der Verteidiger die Zeugenaussage einer Putzfrau, die einen Van und einen Man am Müllcontainer gesehen hat nicht für einen Beweis, da der beschriebenen Mann seiner Meinung nach, keine Ähnlichkeit mit dem Verurteilten hat. Auch kritisiert er die Ausage des Tierarztes der die misshandelten Welpen untersucht hat, da dieser zuerst behauptet hat, sie wurden mit einem Skalpell misshandelt. Später sagte der Tierarzt aus, dass es sich auch um eine Schwere gehandelt haben könnte. Die Schere die im Haushalt des Veruteilten gefunden wurde, hat man jedoch nicht auf genetische Spuren untersucht. Barahona argumentiert, dass keine objektive Prüfung stattgefunden hat und dass daher der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt. Desweiteren ist der Verteidiger der Meinung, dass keine Haftpflicht gegenüber dem Tierschutzverein ADANA für die angefallenen Tierarztkosten besteht, weil der Verein nicht der Eigentümer der Welpen war.

Quelle: elperiodicoextremadura

Jetzt fragt man sich wirklich, was alles bei der Beweisaufnahme schief gelaufen ist, wären die Opfer Menschen gewesen, hätte man keine für die Aufklärung hilfreiche Untersuchung ausgelassen, abe es waren ja nur ein paar Hunde…

13. Mai 2012: Ein Jahr und drei Monate für den Welpenmörder von Badajoz – Freibrief für Tierquäler

Der Welpenmörder von Badajoz, Nicolás Buiga Bueno, der im Oktober 2009 zwei Welpe grausam verstümmelt hat, wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Ferner muss er die Tierarztkosten von 3.285,20 € begleichen. Des Weiteren darf der Verurteilte für vier Jahre und drei Monate weder einen Beruf der mit Tieren zu tun hat ausüben noch mit ihnen Handel betreiben.

Im Oktober 2009 machte eine Anwohnering der Calle Antonio Ayuso in Badajoz eine grausame Entdeckung. Es war gegen 14.30 als sie auf ein Wimmern, welches aus einem Karton kam, aufmerksam wurde. Die Überraschung war groß, als sie im Karton zwei schwerverletzte Welpen fand denen man die Ohren, die Ruten, die Schnauzen und die Zungen verstümmelt hatte. Die amputierten Körperteile befanden sich zusammen mit chirurgischen Handschuhen im Karton. Die noch lebenden Welpen wurden sofort in eine Tierklinik gebracht, ein Welpe musste eingeschläfert werden, der andere Welpe, man gab ihm den Namen Fito, wurde gerettet.

Die Richterin erklärte in ihrem Urteilsspruch, dass es bewiesen ist, dass Nicolás Buiga Bueno die beiden Welpen von der Perrera Olivenza übernahm und sie am Morgen des 19. Oktober mit einer Schere verstümmelte, „mit der einzigen Absicht, Schaden und Leid zu verursachen“, dass es ihm Vergnügen bereitet hat, die zwei völlig hilflosen Welpen zu quälen.

Gemessen an der Grausamkeit der Tat ist das Gerichtsurteil geradezu lächerlich. Nicolás Buiga Bueno muss die Gefängnisstrafe nicht absitzen da er nicht vorbestraft ist, er hat das Gericht als freier Mann verlassen. Strafmildern kam dem Tierquäler seine „psychische Störung“ zugute, laut Richterin leidet der Täter an einer Persönlichkeitsstörung in Verbindung mit paranoiden Wahnvorstellungen.

Was mit den vielen anderen Welpen passiert ist, die der Tierquäler von der Perrera Olivenza übernommen hat ist nicht bekannt, sicher nichts Gutes. Was dieses Individuum vielleicht schon in früheren Jahren verbrochen hat, man weiß es nicht. Nicolás Buiga Bueno kann nun jederzeit wieder Tiere grausam zu Tode quälen, denn die ihm bescheinigte „psychische Störung“ ist nach dieser Gerichtsverhandlung sicherlich nicht geheilt.

Gewalttaten an Tieren verlangen immer unsere Aufmerksamkeit. Zahlreiche Studien belegen, dass Menschen die Tiere quälen, es selten dabei belassen. Laut FBI können Gewalttaten an Tieren erstes Zeichen für eine gewalttätige Pathologie sein, die menschliche Opfer mit einschließt.

Wann wird es endlich wirkliche und gerechte Strafen für Tierquäler geben? Die vorhandenen Gesetze sind viel zu lasch, geradezu ein Freibrief für Tierquäler, tickende Zeitbomben, die sich vielleicht irgendwann auch an Menschen vergreifen.

Quelle: 20minutos.es

Siehe auch:
Gerichtsverhandlung gegen den Welpenmörder von Badajoz
Der Welpenmörder von Badajoz plädiert auf unschuldig

Mittwoch, Mai 30th, 2012, 23:06 | Allgemein | kommentieren | Trackback

Kommentar zu “Der Welpenmörder von Badajoz legt Berufung ein!”

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  1. 1 5. Juni 2012, Tunde schreibt:

    Zuerst Mörder von Kitten/Welpen dann Mörder von Menschen… so sieht die „Karriere“ dieser Monster oft aus.
    Der junge Mann der in Montreal (Kanada) einen Menschen lebendig zerstückelt hat is keine Ausnahme.
    Das sollte allen, die diesen spanischen Welpenmörder beschützen, eine Warnung sein!
    Heute ein Tier, morgen vielleicht IHR oder EURE KINDER!!!

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