Wildtierschutz Deutschland e.V. – Änderung der Landesjagdverordnung Rheinland-Pfalz missachtet wildbiologische Forschungsergebnisse

Zusammenfassung: Eine in Rheinland-Pfalz vorgesehene Änderung der Landesjagdverordnung durch Ministerin Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) lässt aktuelle Ergebnisse von Wissenschaft und Forschung auf der Strecke. Die Ministerin wird ihren eigenen Vorgaben eine „umwelt-, tier- und artenschutzgerechtere Jagd“  zu schaffen nicht gerecht.

Die in diesem Sommer geplante Änderung der Landesjagdverordnung des Mainzer Landwirtschaftsministeriums sieht gemäß Aussagen der rheinland-pfälzischen Ministerin Ulrike Höfken eine Jagd vor, die „umwelt-, tier- und artenschutzgerechter“ sein soll. Ferner soll durch eine Konsolidierung von Jagdzeiten eine effektivere und fehlerfreiere Jagd ermöglicht werden.

Es sind u.a. folgende Änderungen vorgesehen:

Für Rehe und Hirsche soll eine einheitliche Jagdzeit vom 1. August bis 31. Januar gelten. Ausnahmen gibt es für Jungtiere und für Rehböcke, die bereits ab Mai bejagt werden dürfen. Für Hirsche und Damwild, welche sich nur in sogenannten „Bewirtschaftungsbezirken“ aufhalten sollen, soll der Schießbefehl künftig ohne Schonzeit ganzjährig gelten. Die Abschaffung der Schonzeit für Wildschweine soll ebenfalls manifestiert werden.

Der Iltis soll künftig ganzjährig geschont werden; erwachsene Füchse, Waschbären und Marderhunde soll eine Schonzeit vom 1. März bis 31. Juli gewährt werden. Die Jagdzeiten für männliche und weibliche Fasanen werden angeglichen und ebenso die für Rabenkrähen und Elstern. Ferner entfallen die Jagdzeiten für Türkentauben und für Möwen.

Dazu erklärt Lovis Kauertz, Wildtierschutz Deutschland e.V.:

„Wir hätten es begrüßt, wenn das Ministerium den Mut gehabt hätte, einen einheitlichen längeren Zeitraum zu schaffen, in dem die Jagd für alle Tierarten ruht.  Auch hätten wir die ganzjährige Einstellung der Jagd auf Füchse, Marder, Dachse und andere Beutegreifer oder zumindest wesentlich längere Schonzeiten für diese Wildtiere von einem „Grünen“ Ministerium erwartet.  Viele Erkenntnisse aus der Wildtierforschung bleiben mit dem vorliegenden Entwurf auf der Strecke.

•             Wäre es dem Ministerium ernst mit der Zielsetzung eine „umweltgerechtere Jagd“ zu schaffen, so hätte  – wie es zum Beispiel in diversen Staatsforsten in Deutschland schon der Fall ist – jegliche Jagd mit Bleimunition unterbunden werden müssen.  Giftige Bleimunition trägt unnötigerweise zur Bleibelastung von Feld und Flur und zur Vergiftung aasfressender Wildtiere bei. Diese Position vertritt im Übrigen auch Cornelia Behm, Sprecherin für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wiederkäuendes Schalenwild:

•             Nach uns vorliegenden Informationen soll für wiederkäuendes Schalenwild (Rehe, Hirsche) künftig eine einheitliche Jagdzeit vom 1. August bis 31. Januar gelten. Gleichwohl gibt es Ausnahmen, zum Beispiel für Rehböcke und Jungtiere. Es ist vor der Zielsetzung tierschutzrechtlicher Belange nicht nachvollziehbar, warum nicht eine einheitliche Zeit der vollständigen Jagdruhe für das gesamte Schalenwild (Rehe, Hirsche, Wildschweine u.a.) – besser noch für alle jagdbaren Arten –  eingeführt wird.

•             Der vorgesehene Beginn der Jagdzeit am 1. August ist insbesondere für Ricken (weibliche Rehe) und ihre Kitze viel zu früh und sollte nicht vor dem 1. September beginnen.  Diese Meinung vertritt auch der Landesjagdverband. Wir gehen davon aus, dass sich ein einheitlicher Beginn am 1. September auch nur unwesentlich auf die Gesamtanzahl der getöteten Tiere und überhaupt nicht auf die Gesamt-Wildschadenssituation in Rheinland-Pfalz auswirkt.

•             Das Ende der Jagdzeit am 31. Januar ist viel zu spät gewählt. Dieser Termin lässt die Biologie von Rehwild und von Hirschen, welche ab ca. Mitte/Ende Dezember in die Winterruhe übergehen und ihre Ressourcen schonen müssen, vollkommen außer Acht und wird weitgehend unabhängig von den Schalenwildstrecken (Anzahl der getöteten Huftiere = Schalenwild) zu unvermindertem Pflanzenverbiss führen.

•             Die  Aufhebung der Schonzeiten für Wildtierarten wie den Hirschen oder das Damwild außerhalb von sogenannten Bewirtschaftungsbezirken ist tierschutzrechtlich nicht zu vertreten. Eine ähnliche Meinung vertritt auch der Landesjagdverband.

Wildschweine:

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